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   BAG, 08.03.2023 - 7 ABR 10/22   

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BAG, 08.03.2023 - 7 ABR 10/22 (https://dejure.org/2023,3872)
BAG, Entscheidung vom 08.03.2023 - 7 ABR 10/22 (https://dejure.org/2023,3872)
BAG, Entscheidung vom 08. März 2023 - 7 ABR 10/22 (https://dejure.org/2023,3872)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § ... 4b RVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 322 ZPO, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 40 Abs. 1 BetrVG, § 257 Satz 1 BGB, § 1 Abs. 1 Satz 1 RVG, § 2 Abs. 2 RVG, § 10 Abs. 1 Satz 1 RVG, § 8 Abs. 1 Satz 1 RVG, §§ 209, 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 195 BGB, § 199 Abs. 1 BGB, § 257 BGB, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 253 Abs. 1 ZPO, § 167 ZPO, §§ 195, 199 Abs. 1 BGB, § 213 BGB, § 214 Abs. 1 BGB, § 2 Abs. 1 BetrVG, § 63 SGB X, § 40 BetrVG, § 398 BGB, § 92 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 561 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwaltskosten als erforderliche Kosten der Tätigkeit des Betriebsrats; Erstattung der gesetzlichen Anwaltsgebühren eines Rechtsanwalts; Betriebsratsbeschluss zur Beauftragung eines Rechtsanwalts; Entstehung des Freistellungsanspruchs des Betriebsrats mit Eingehung ...

  • rewis.io

    Betriebsrat - Freistellungsanspruch

  • Betriebs-Berater

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten - Rechnungsstellung - Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsanwaltskosten als erforderliche Kosten der Tätigkeit des Betriebsrats; Erstattung der gesetzlichen Anwaltsgebühren eines Rechtsanwalts; Betriebsratsbeschluss zur Beauftragung eines Rechtsanwalts; Entstehung des Freistellungsanspruchs des Betriebsrats mit Eingehung ...

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsrat - Freistellungsanspruch

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsanwaltskosten im Einigungsstellenverfahren - und der Freistellungsanspruch des Betriebsrats

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einigungsstellenverfahren: Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Freistellung des Betriebsrats von Kosten seines Verfahrensbevollmächtigten in einem Einigungsstellenverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2023, 1051
  • NZA-RR 2023, 559
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 14.12.2016 - 7 ABR 8/15

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten - Vertretung bei

    Auszug aus BAG, 08.03.2023 - 7 ABR 10/22
    Hierbei handelt es sich nicht um verschiedene Ansprüche (vgl. BAG 14. Dezember 2016 - 7 ABR 8/15 - Rn. 36 ff.; vgl. auch BGH 5. Juni 2014 - IX ZR 137/12 - Rn. 25, BGHZ 201, 334 und 23. Oktober 2003 - IX ZR 270/02 - zu II 4 b bb der Gründe) .

    Hierzu gehört auch die Vergütung für einen Rechtsanwalt, dessen Hinzuziehung in einem Einigungsstellenverfahren der Betriebsrat - auf der Grundlage eines ordnungsgemäßen Beschlusses - für erforderlich halten durfte (vgl. BAG 14. Dezember 2016 - 7 ABR 8/15 - Rn. 11 mwN) .

    Das folgt ungeachtet der Erforderlichkeit der dieser Vereinbarung zugrundeliegenden Vertretung im Einigungsstellenverfahren und der Erforderlichkeit der Erteilung einer Honorarzusage (ausf. hierzu BAG 14. Dezember 2016 - 7 ABR 8/15 - Rn. 19, 30) bereits aus dem Umstand, dass der Betriebsrat das Honorar nicht mit Rechtsanwalt H, sondern mit der C Agentur UG verabredet hat.

  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 266/20

    Wann verfallen angesammelte Urlaubstage? (EuGH-Vorlage)

    Auszug aus BAG, 08.03.2023 - 7 ABR 10/22
    Insoweit hat die Arbeitgeberin bereits keine entsprechende Einrede erhoben (vgl. zur Notwendigkeit der Einrede zB BAG 29. September 2020 - 9 AZR 266/20 (A) - Rn. 32, BAGE 172, 337) .

    Dieses dient der Vermeidung einer Inanspruchnahme aus unbekannten oder unerwarteten sowie dem Schutz vor unbegründeten Forderungen (vgl. hierzu zB BAG 29. September 2020 - 9 AZR 266/20 (A) - Rn. 48, BAGE 172, 337) .

  • BAG, 24.10.2018 - 7 ABR 23/17

    Betriebsratsmitglied - Reisekosten - Fahrgemeinschaft

    Auszug aus BAG, 08.03.2023 - 7 ABR 10/22
    (a) Allerdings steht die Pflicht des Arbeitgebers zur Kostentragung nach § 40 Abs. 1 BetrVG unter dem in § 2 Abs. 1 BetrVG normierten Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit (vgl. BAG 24. Oktober 2018 - 7 ABR 23/17 - Rn. 12; 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 18, BAGE 135, 48) .

    Bei der Frage, welche Kosten der Betriebsrat für angemessen bzw. erforderlich halten darf (vgl. BAG 24. Oktober 2018 - 7 ABR 23/17 - Rn. 12) , ist auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung des Betriebsrats abzustellen (vgl. - auch zu den Ausnahmen - BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 23) .

  • BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus BAG, 08.03.2023 - 7 ABR 10/22
    a) Anders als das Landesarbeitsgericht - allerdings unter zutreffender Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 4. Juni 2003 (- 7 ABR 42/02 - zu B II der Gründe, BAGE 106, 233 zu einem Freistellungsanspruch des Betriebsrats von Seminarkosten; vgl. für die Schwerbehindertenvertretung auch BAG 8. Juni 2016 - 7 ABR 39/14 - Rn. 35) - angenommen hat, steht dem Freistellungsanspruch nicht entgegen, dass Rechtsanwalt H seine Rechnung nicht an den Betriebsrat adressiert hat.

    Sollte der einzelfallbezogenen (und im Übrigen die dortige Anspruchsabweisung nicht allein tragenden) Aussage einer früheren Senatsentscheidung Gegenteiliges zu entnehmen sein (vgl. BAG 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02 - zu B II der Gründe, BAGE 106, 233; insoweit fortgeführt von BAG 8. Juni 2016 - 7 ABR 39/14 - Rn. 35; in diesem Sinne ebenso zB Richardi/Thüsing BetrVG 17. Aufl. § 40 Rn. 45) , wird hieran nicht festgehalten.

  • BAG, 08.06.2016 - 7 ABR 39/14

    Schwerbehindertenvertretung - Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme der

    Auszug aus BAG, 08.03.2023 - 7 ABR 10/22
    a) Anders als das Landesarbeitsgericht - allerdings unter zutreffender Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 4. Juni 2003 (- 7 ABR 42/02 - zu B II der Gründe, BAGE 106, 233 zu einem Freistellungsanspruch des Betriebsrats von Seminarkosten; vgl. für die Schwerbehindertenvertretung auch BAG 8. Juni 2016 - 7 ABR 39/14 - Rn. 35) - angenommen hat, steht dem Freistellungsanspruch nicht entgegen, dass Rechtsanwalt H seine Rechnung nicht an den Betriebsrat adressiert hat.

    Sollte der einzelfallbezogenen (und im Übrigen die dortige Anspruchsabweisung nicht allein tragenden) Aussage einer früheren Senatsentscheidung Gegenteiliges zu entnehmen sein (vgl. BAG 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02 - zu B II der Gründe, BAGE 106, 233; insoweit fortgeführt von BAG 8. Juni 2016 - 7 ABR 39/14 - Rn. 35; in diesem Sinne ebenso zB Richardi/Thüsing BetrVG 17. Aufl. § 40 Rn. 45) , wird hieran nicht festgehalten.

  • BAG, 18.11.2020 - 7 ABR 37/19

    Betriebsrat - Freistellungsanspruch - Pfändung - Verjährung

    Auszug aus BAG, 08.03.2023 - 7 ABR 10/22
    Vielmehr entsteht der Anspruch des Betriebsrats auf Freistellung von den durch die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten vor der Einigungsstelle verursachten erforderlichen Kosten prinzipiell mit der Beauftragung durch den Betriebsrat (vgl. für die durch die Beauftragung eines Beraters verursachten erforderlichen Kosten BAG 18. November 2020 - 7 ABR 37/19 - Rn. 47 mwN, BAGE 173, 46) .

    Sie beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB - und entsprechend den gesetzesimmanenten Maßgaben beim Befreiungsanspruch des § 257 BGB (vgl. hierzu ausf. BGH 19. Oktober 2017 - III ZR 495/16 - BGHZ 216, 234 und zuletzt BGH 30. Juli 2020 - III ZR 192/19 - Rn. 3) - frühestens mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung, von der zu befreien ist, gegenüber dem Betriebsrat fällig wird (vgl. für die durch die Beauftragung eines Beraters verursachten erforderlichen Kosten BAG 18. November 2020 - 7 ABR 37/19 - Rn. 42 ff., BAGE 173, 46) .

  • BGH, 05.06.2014 - IX ZR 137/12

    Erfolgshonorarvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant: Wirksamkeit bei

    Auszug aus BAG, 08.03.2023 - 7 ABR 10/22
    Hierbei handelt es sich nicht um verschiedene Ansprüche (vgl. BAG 14. Dezember 2016 - 7 ABR 8/15 - Rn. 36 ff.; vgl. auch BGH 5. Juni 2014 - IX ZR 137/12 - Rn. 25, BGHZ 201, 334 und 23. Oktober 2003 - IX ZR 270/02 - zu II 4 b bb der Gründe) .

    Das folgt schon daraus, dass im Bereich einer anwaltlichen Tätigkeit die fehlerhafte Vergütungsvereinbarung nach § 4b RVG nicht zu deren Nichtigkeit, sondern zu einer Begrenzung der geschuldeten Vergütung auf die gesetzlichen Gebühren und Auslagen führt (vgl. BGH 5. Juni 2014 - IX ZR 137/12 - Rn. 26, aaO) .

  • BGH, 25.10.2012 - III ZR 266/11

    Zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder bei der Beauftragung eines

    Auszug aus BAG, 08.03.2023 - 7 ABR 10/22
    a) Der Freistellungsanspruch von der Vergütungsforderung eines Rechtsanwalts setzt das Bestehen einer entsprechenden, gegenüber dem Rechtsanwalt begründeten Verbindlichkeit voraus (vgl. auch BGH 25. Oktober 2012 - III ZR 266/11 - Rn. 13, 16, BGHZ 195, 174) .
  • BGH, 03.03.2022 - IX ZR 78/20

    Rückforderungsklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung:

    Auszug aus BAG, 08.03.2023 - 7 ABR 10/22
    § 10 Abs. 1 Satz 1 RVG betrifft allein die Frage, wann eine mit der Verwirklichung eines Tatbestands entstandene und nach § 8 Abs. 1 Satz 1 RVG mit Erledigung des Auftrags oder Beendigung der Angelegenheit fällige Gebühr eingefordert werden kann (vgl. BGH 3. März 2022 - IX ZR 78/20 - Rn. 60, BGHZ 233, 70; BSG 2. Dezember 2014 - B 14 AS 60/13 R - Rn. 17) .
  • BGH, 28.01.2016 - VII ZR 266/14

    Planungsfehlers des von einem Architekten beauftragten Fachplaners: Schaden und

    Auszug aus BAG, 08.03.2023 - 7 ABR 10/22
    Insoweit stehen Kosten (und Sachaufwand) des Betriebsrats nach § 40 BetrVG selbst unter Berücksichtigung von § 2 Abs. 1 BetrVG unter keinem "Abwendungsvorbehalt", wie dies bei der Freistellung von Schadensersatzansprüchen im Rahmen der Schadensminderungspflicht - wonach der Freistellungsgläubiger regelhaft die Verjährungseinrede hinsichtlich der Drittforderung zu erheben hat (vgl. hierzu zB BGH 28. Januar 2016 - VII ZR 266/14 - Rn. 32, BGHZ 208, 372) - der Fall ist.
  • BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 60/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 08.02.2022 - 1 AZR 233/21

    Betriebsvereinbarung - Anscheinsvollmacht - unzulässiges Teilurteil - fehlender

  • BGH, 19.10.2017 - III ZR 495/16

    Treuhänderisch vermittelte Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft:

  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13

    Betriebsratsschulung - Freistellung des Betriebsratsmitglieds von

  • BGH, 13.09.2017 - IV ZR 26/16

    Verjährungshemmung durch Klageerhebung: Anforderungen an eine dem Beklagten

  • BGH, 30.07.2020 - III ZR 192/19

    Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist auf den vertraglichen

  • BAG, 19.11.2019 - 7 ABR 52/17

    Einigungsstelle - Vergütungsanspruch eines betriebsfremden Beisitzers -

  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 25/95

    Kosten anwaltlicher Vertretung im Einigungsstellenverfahren

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 270/02

    Rückforderung eines unzulässigen Erfolgshonorars

  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 27/20

    Betriebsratsschulung - Kostentragungspflicht des Arbeitgebers - Seminarbeigaben

  • BGH, 08.11.2017 - VII ZB 9/15

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Pfändbarkeit des Anspruchs eines Betriebsrats

  • BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76

    Tätigkeit des Betriebsrats - Wahrnehmung von Rechten - Klärung

  • LAG Düsseldorf, 28.01.2022 - 6 TaBV 32/21

    Keine Verjährungshemmung von anwaltlichem Vergütungsanspruch durch Antrag des

  • BAG, 25.10.2023 - 7 AZR 338/22

    Betriebsrat - Kosten - Rückforderung vom Betriebsratsmitglied

    Der Arbeitgeber hat aber grundsätzlich nur diejenigen Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit zu tragen, die auf eine Beauftragung aufgrund eines ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschlusses zurückgehen (vgl. BAG 8. März 2023 - 7 ABR 10/22 - Rn. 41) .
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